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Unsere Geschäftsbedingungen |
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- Preisangebote
Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch uns.
- Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfolgen, oder innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto.
Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Kundenakzepte werden bis zu 30 Tagen nach Rechnungsdatum angenommen, Spesen zu Lasten des Wechselgebers. Die Hereinnahme von Eigenakzepten erfolgt nur gegen Vergütung der Diskontspesen und sonstiger Kosten.
Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen ausgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien durch uns haben wir das Recht hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie die Einziehungskosten berechnet.
- Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel unser Eigentum. Forderungen aus der Weiterveräußerung von vorbehaltsbelasteten Waren werden uns zur Sicherung unserer Forderung abgetreten.
- Lieferungen
gelten ab Druckerei bzw. Bahnstation Würzburg, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
- Überschreitung der Lieferfrist
sind wir nicht verantwortlich, falls diese durch vom Besteller verlangte Abänderung des Auftrages verursacht ist.
- Beanstandungen
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor Minderung des Rechnungsbetrages.
Abweichungen in der Beschaffenheit des von uns beschafften Papiers und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Besteller zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Farben und Bronzen sowie die Beschaffenheit von Gummierung und Lackierung haften wir nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhten auf Vorsatz oder grober Fahrlässsigkeit.
- Vom Auftraggeber beschafftes Material,
gleich welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern.
Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei größeren Posten sind die mit der Zahlung oder gewichtsmäßigen Prüfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.
- Verpackung
aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Würzburg innerhalb 4 Wochen erfolgt, bis zu zwei Dritteln des berechneten Preises gutgeschrieben. Collico-Behälter sind sofort unter Verwendung des der Sendung beigefügten Frachtbriefes nach Würzburg zurückzuschicken.
- Vervielfältigung
Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der Druckerei.
Nachdrucke sind ohne unsere Genehmigung nicht zulässig.
Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich, Klischees, Ganzplatten, Prägeplatten, Stanzen und dergleichen sowie Matern, Lithografien und Negative, soweit sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt werden, sind Betriebsgegenstände der Druckerei und bleiben als solche unser Eigentum.
- Versicherungen
Wenn die uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, zur Aufbewahrung übergebener Stehsatz, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.
- Satzfehler
werden kostenlos berichtigt, dagegen werden vom Setzer nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesonders Besteller- und Autorkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
- Korrekturabzüge
sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif erklärt zurückzugeben.
Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Bei kleineren Druckaufträgen sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
- Mehr- oder Minderlieferung
Im allgemeinen liefern wir die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10% anzuerkennen.
- Periodische Arbeiten
Soweit für periodische Arbeiten nicht besondere vertragliche Abmachungen zugrunde liegen, gilt als gewerbeüblich folgendes:
Regelmäßig wiederkehrende Druckarbeiten, für die keine Kündigungsfrist und kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag über 250,- € liegt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluß eines Kalendervierteljahres.
- Das Auflagernehmen und Aufbewahren
von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z.B. Druckarbeiten, Stehsatz, Matern, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw., erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung und ist besonders zu vergüten.
- Betriebsstörungen
sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung abhängig ist - verursacht durch höhere Gewalt, z.B. Streik, Aussperrung usw., befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
- Verpackungsmaterial und Abfälle
Bei Lieferung des Papiers durch den Besteller bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
- Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen im übrigen wirksam.
- Datenspeicherung
Der Verlag speichert die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung in automatisierten Verfahren.
- Erfüllungsort
ist Würzburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Aufträge ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages das Amtsgericht in Würzburg.
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| Schraubendreherkoffer Original "SW-Stahl" |
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| Gummiauflagen für Hebebühnen und Rangierheber |
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